Vergütungsvereinbarung


In der Regel berechnet sich unser Honorar nach Absprache mit den Mandanten nach einer mit ihnen vorab geschlossenen Vergütungsvereinbarung. 

 

Wir vereinbaren mit den Mandanten in der Regel eine Vergütung auf Basis von Stundensätzen anwaltlicher Dienstleistung. Unsere aktuellen Stundensätze werden jeweils vor Mandatserteilung mitgeteilt. Die angefallenen Zeiten werden im Minuten-Takt erfasst und die erbrachten anwaltlichen Dienstleistungszeiten in der Regel monatlich abgerechnet. Der Abrechnung wird eine detaillierte Übersicht der geleisteten Dienstleistungszeiten mit Angabe des Sachbearbeiters sowie der geleisteten Tätigkeit nach Stichworten beigefügt. Der Mandant wird auf Wunsch jederzeit über das bereits angefallene und das noch zu erwartende Honorar unterrichtet.

 

In geeigneten Fällen wird eine Kappungsgrenze vereinbart. Auf Anfrage bieten wir auch alternative Vergütungsmodelle an (z.B. auf Zeit angelegter Beratungsrahmenvertrag, Modifizierung der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).